Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen der Karl Faig GmbH („Faig“) und dem Kunden („Verbraucher“)

I. Allgemeines

Maßgebliche Vertragsgrundlage für den von Faig aus­zuführenden Auftrag des Verbrauchers sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nach­stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Vertragsabreden sollen schriftlich, in elektronischer Form (§ 126a BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.

II. Angebote und Unterlagen

  1. Angebote von Faig sind grundsätzlich freibleibend. Soweit ein schriftliches Angebot oder ein Angebot in elektronischer Form von Faig vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, ist das Angebot für die Zeit von 15 Kalendertagen nach Zugang beim Verbraucher bindend.
  2. Gewichts- oder Maßangaben in Angebotsunterlagen von Faig (z. B. in Plänen, Zeichnungen, Abbildungen) sind nur annähernd gewichts- oder maßgenau. Sie werden nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich oder schriftlich vereinbart wird. Geringe Änderungen in Konstruktion und Ausführungen behält sich Faig bei Vorliegen eines triftigen Grundes vor, soweit diese den berechtigten Interessen des Verbrauchers nicht unzumutbar zuwiderlaufen.
  3. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen von Faig dürfen ohne Zustimmung von Faig weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Per­sonen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen einschl. Kopien unverzüglich an Faig herauszugeben.

III. Preise und Ausführungsfristen

  1. Für erforderliche/notwendige Arbeitsstunden in der Nacht, an Sonn- oder Feiertagen werden die ortsüblichen Zuschläge berechnet.
  2. Soweit erforderlich, werden Anschluss an Strom, Gas oder Wasser sowie deren Verbrauch während der Leistungs­erbringung Faig unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
  3. Sofern in unseren Preisen nicht ausdrücklich Bruttopreise angegeben sind, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert in Rechnung gestellt.
  4. Faig ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist angemessen anzupassen, wenn Lieferanten von Faig Waren nicht, zu spät oder falsch liefern. Gleiches gilt bei Erkrankung der von Faig mit der Ausführung beauftragten Mitarbeiter.

IV. Zahlungsbedingungen und Verzug

  1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Verbraucher ohne jeden Abzug nach Abnahme und spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungs­erhalt an Faig zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Verbraucher in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat.
  2. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem Faig über den Gegenwert verfügen kann.
  3. Der Verbraucher kann nur mit unbestrittenen oder rechts­kräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Dies gilt nicht, sofern die Forderung auf ein- und demselben Vertragsverhältnis beruht.
  4. Bei vereinbartem Skontoabzug ist für die Einhaltung der Skontierungsfrist der Eingang der Zahlung maßgeblich. Das Gleiche gilt bei Ratenzahlung. Gerät der Verbraucher mit einer Rate ganz oder teilweise in Rückstand, so wird der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
  5. Liegen greifbare Anhaltspunkte für eine mangelnde Zahlungsfähigkeit des Verbrauchers vor, namentlich der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, bei Ersuchen um Stundung oder Reduzierung der von ihm nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen, bei fruchtlosen Vollstreckungsmaßnahmen in sein Vermögen, bei Wechsel- und Scheckprotesten oder ähnlichen Vorfällen aus der Sphäre des Verbrau­chers, ist Faig zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

V. Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Darüber hinaus gilt das Werk als abgenommen, wenn Faig dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe eines Mangels verweigert.

VI. Sachmängel – Verjährung

  1. Soweit der Hersteller in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht (z.B. 10jährige Haltbarkeitsgarantie), werden diese Herstelleraus­sagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.
  2. Die Mängelansprüche des Verbrauchers verjähren gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren ab Abnahme. Abweichend hiervon beträgt die Verjährungsfrist für Mängel­ansprüche für Verschleißteile (z.B. Silikonfugen) 6 Monate.
  3. Mängelrügen sind schriftlich gegenüber Faig geltend zu machen. Dritte, insbesondere Handwerker, sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht befugt.
  4. Die Mängelhaftung ist grundsätzlich auf Nacherfüllung (§§ 439, 635 BGB) beschränkt. Ist eine Nacherfüllung unmöglich oder schlägt sie fehl, so ist der Verbraucher berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Systemimmanente geringe Farbabweichungen (z. B. herstellungsbedingt bei Keramikfliesen) und geringe Farbab­weichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammen­stellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.
  6. Kommt Faig einer Aufforderung des Verbrauchers zur Mängelbeseitigung nach und a) gewährt der Verbraucher den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht oder b) liegt ein Mangel am Werk objektiv nicht vor und hat der Verbraucher diesbezüglich schuldhaft gehandelt, hat der Verbraucher die Aufwendungen von Faig zu ersetzen. Mangels Vereinbarung einer Vergütung gelten die ortsüblichen Sätze.

VII. Eigentumsvorbehalt

Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946ff BGB vorliegt, behält sich Faig das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.

VIII. Widerrufsbelehrung

Der Kunde hat das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der Faig GmbH, Karl Faig GmbH, Neuhofweg 10, 86641 Rain, Telefon: 09090/2450, Fax: 09090/4704, E-Mail: info@faig.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Fassung 02/2018   © Faig GmbH